Sicher vor der Flut - wie sich Unternehmen schützen können

Einblick
Sicher vor der Flut - wie sich Unternehmen schützen können
von Dr.-Ing. klaus Piroth Geschäftsbereichsleiter Wasser
Wer sich frühzeitig mit den Risiken eines Hochwasser- oder Stark­re­ge­ner­eig­nis­ses befasst, ist im Zwei­fels­fall besser gewappnet. Gerade Unternehmen sollten aktiv werden, um Produk­ti­ons­aus­fälle oder Schäden auf dem Betriebs­ge­lände zu vermeiden.

In unre­gel­mä­ßi­gen Abständen führen lang­an­hal­tende und räumlich ausgedehnte Nieder­schläge oder räumlich begrenzte Starkregen immer wieder zu Hochwasser. Diese Hochwasser können große Schäden anrichten und Unternehmen in ihrem wirt­schaft­li­chen Handeln empfindlich stören. Die öffent­li­chen Maßnahmen im Hoch­was­ser­schutz helfen hier nur teilweise. Deshalb ist es auch für Unternehmen wichtig, sich mit dem Thema ausein­an­der­zu­set­zen.

Aus Unter­neh­mens­sicht stellen sich in diesem Kontext zwei grund­le­gende Fragen: „Was muss ich tun?“, d. h. welche gesetz­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen gibt es? Und „Was kann ich tun?“, d. h. wie wird die betriebliche Tätigkeit möglichst wenig beeinflusst?

Den rechtlichen Rahmen bildet die EU-Hoch­was­ser­ri­si­ko­ma­nage­mentricht­li­nie, die durch das Wasser­haus­halts­ge­setz sowie die jeweiligen Gesetze der Bundes­län­der konkre­ti­siert wird. Demnach haben insbe­son­dere Unternehmen, die in einem Über­schwem­mungs­ge­biet liegen, spezielle Haftungs- und Sorg­falts­pflich­ten.

Für diese Unternehmen gilt beispiels­weise, dass sie ihre baulichen Anlagen nicht oder nur mit behörd­li­chen Ausnahmen erweitern dürfen. Werden wasser- und umwelt­ge­fähr­dende Stoffe verwendet, verlangen die zuständigen Behörden Nachweise zum Umgang mit den Gefahren und Risiken, die vom Objekt­schutz der Anlagen bis zur Verlagerung in einen nicht-gefährdeten Bereich reichen können. Jedes Unternehmen sollte daher unbedingt anhand der mitt­ler­weile deutsch­land­weit verfügbaren Hoch­was­ser­ge­fah­ren­kar­ten prüfen, ob es in einem Über­schwem­mungs­ge­biet angesiedelt ist.

Neben den gesetz­li­chen Rahmen­be­din­gun­gen gibt es auch unter­neh­mens­in­terne Interessen, die es nahelegen, sich mit dem Thema Hochwasser und der Erstellung eines Hoch­was­ser­ma­nage­ment­plans zu befassen. Das oberste Ziel ist dabei, Schäden an Gebäuden und Anlagen oder Ausfall­zei­ten in der Produktion gering zu halten.

Zu diesem Zweck empfiehlt sich ein Hoch­was­ser­ma­nage­ment­plan, der idea­ler­weise durch eine Stark­re­gen­be­trach­tung zu ergänzen ist (siehe hierzu der Beitrag „Stark­re­gen­vor­sorge für Unternehmen“.) Um einen Hoch­was­ser­ma­nage­ment­plan für Unternehmen aufzu­stel­len, sind vier Arbeits­schritte notwendig:

  1. Zusammenstellung der Grund­la­gen­da­ten
  2. Ermitteln der Gefah­ren­lage
  3. Ableitung von Maßnahmen
  4. Aufstellung des Hoch­was­ser­ma­nage­ment­plans
Ein gezieltes Hoch­was­ser­ma­nage­ment hilft jedem Unternehmen, im Fall des Falles gut vorbereitet zu sein - ungeachtet seiner Größe.
Dr.-Ing. Klaus Piroth

In einem ersten Schritt trägt das Unternehmen die Grund­la­gen­da­ten zusammen und wertet diese aus. Die Hoch­was­ser­ge­fah­ren­kar­ten liefern dabei erste Infor­ma­tio­nen zur Betrof­fen­heit der Liegen­schaft, denn sie zeigen Über­flu­tungs­flä­chen und Über­flu­tungs­tie­fen für häufige, mittlere und extreme Hochwasser. Diese Daten sind mit möglichst genauen Infor­ma­tio­nen zum Standort zu ergänzen.

In einem zweiten Schritt gilt es, die konkrete Gefah­ren­lage zu ermitteln. Denn die Hoch­was­ser­ge­fah­ren­kar­ten enthalten meist keine speziell auf den Standort zuge­schnit­te­nen Infor­ma­tio­nen wie etwa zum Verlauf der Über­flu­tung oder zu den Fragen, wie lange das Wasser auf dem Gelände steht und wie schnell es abfließt. Diese Daten sind jedoch notwendig, um Notmaß­nah­men während eines Hochwassers zu planen, und müssen daher stand­ort­spe­zi­fisch ermittelt werden. Mit Hilfe hydro­dy­na­mi­scher Modelle ist es möglich, diese Datenlücken zu schließen.

Hat ein Unternehmen ein solches Modell einmal aufgebaut und kalibriert, kann es die Wirksamkeit von Schutz­maß­nah­men (wie etwa mobile Wände, Objekt­schutz usw.) in einem dritten Schritt untersuchen und geeignete Maßnahmen dimen­sio­nie­ren. Dabei kann es sinnvoll sein, das Betriebs­ge­lände in Risi­ko­be­rei­che einzuteilen, etwa anhand der Frage, welche Bereiche kritisch für den Produk­ti­ons­be­trieb sind, wo mit wasser­ge­fähr­den­den Stoffen hantiert wird oder wo diese gelagert werden.

Zuletzt wird der unter­neh­mens­spe­zi­fi­sche Hoch­was­ser­ma­nage­ment­plan erstellt. Er dient dazu, alle Maßnahmen zu benennen, die im Vorfeld, während und nach einem Hoch­was­se­rer­eig­nis zu treffen sind. Dazu zählen etwa bauliche Maßnahmen oder definierte Zustän­dig­kei­ten und Abläufe. Auch die Fragen, wie die Mitarbeiter, die Behörden, die Feuerwehr oder die Anwohner informiert werden oder wo Chemikalien, wasser­ge­fähr­dende Stoffe, mobile Schutz­ein­rich­tun­gen oder Pumpen und Schläuche gelagert werden, sind hier zu klären. Je nach Unternehmen, Tätig­keits­feld und räumlicher Lage ist der Notfallplan weiter zu präzisieren.

5 Schritte im Management von Hochwasser- und Stark­re­gen­ri­si­ken in Unternehmen
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