Sicher vor der Flut - wie sich Unternehmen schützen können
In unregelmäßigen Abständen führen langanhaltende und räumlich ausgedehnte Niederschläge oder räumlich begrenzte Starkregen immer wieder zu Hochwasser. Diese Hochwasser können große Schäden anrichten und Unternehmen in ihrem wirtschaftlichen Handeln empfindlich stören. Die öffentlichen Maßnahmen im Hochwasserschutz helfen hier nur teilweise. Deshalb ist es auch für Unternehmen wichtig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Aus Unternehmenssicht stellen sich in diesem Kontext zwei grundlegende Fragen: „Was muss ich tun?“, d. h. welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es? Und „Was kann ich tun?“, d. h. wie wird die betriebliche Tätigkeit möglichst wenig beeinflusst?
Den rechtlichen Rahmen bildet die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, die durch das Wasserhaushaltsgesetz sowie die jeweiligen Gesetze der Bundesländer konkretisiert wird. Demnach haben insbesondere Unternehmen, die in einem Überschwemmungsgebiet liegen, spezielle Haftungs- und Sorgfaltspflichten.
Für diese Unternehmen gilt beispielsweise, dass sie ihre baulichen Anlagen nicht oder nur mit behördlichen Ausnahmen erweitern dürfen. Werden wasser- und umweltgefährdende Stoffe verwendet, verlangen die zuständigen Behörden Nachweise zum Umgang mit den Gefahren und Risiken, die vom Objektschutz der Anlagen bis zur Verlagerung in einen nicht-gefährdeten Bereich reichen können. Jedes Unternehmen sollte daher unbedingt anhand der mittlerweile deutschlandweit verfügbaren Hochwassergefahrenkarten prüfen, ob es in einem Überschwemmungsgebiet angesiedelt ist.
Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es auch unternehmensinterne Interessen, die es nahelegen, sich mit dem Thema Hochwasser und der Erstellung eines Hochwassermanagementplans zu befassen. Das oberste Ziel ist dabei, Schäden an Gebäuden und Anlagen oder Ausfallzeiten in der Produktion gering zu halten.
Zu diesem Zweck empfiehlt sich ein Hochwassermanagementplan, der idealerweise durch eine Starkregenbetrachtung zu ergänzen ist (siehe hierzu der Beitrag „Starkregenvorsorge für Unternehmen“.) Um einen Hochwassermanagementplan für Unternehmen aufzustellen, sind vier Arbeitsschritte notwendig:
- Zusammenstellung der Grundlagendaten
- Ermitteln der Gefahrenlage
- Ableitung von Maßnahmen
- Aufstellung des Hochwassermanagementplans
Ein gezieltes Hochwassermanagement hilft jedem Unternehmen, im Fall des Falles gut vorbereitet zu sein - ungeachtet seiner Größe.
In einem ersten Schritt trägt das Unternehmen die Grundlagendaten zusammen und wertet diese aus. Die Hochwassergefahrenkarten liefern dabei erste Informationen zur Betroffenheit der Liegenschaft, denn sie zeigen Überflutungsflächen und Überflutungstiefen für häufige, mittlere und extreme Hochwasser. Diese Daten sind mit möglichst genauen Informationen zum Standort zu ergänzen.
In einem zweiten Schritt gilt es, die konkrete Gefahrenlage zu ermitteln. Denn die Hochwassergefahrenkarten enthalten meist keine speziell auf den Standort zugeschnittenen Informationen wie etwa zum Verlauf der Überflutung oder zu den Fragen, wie lange das Wasser auf dem Gelände steht und wie schnell es abfließt. Diese Daten sind jedoch notwendig, um Notmaßnahmen während eines Hochwassers zu planen, und müssen daher standortspezifisch ermittelt werden. Mit Hilfe hydrodynamischer Modelle ist es möglich, diese Datenlücken zu schließen.
Hat ein Unternehmen ein solches Modell einmal aufgebaut und kalibriert, kann es die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen (wie etwa mobile Wände, Objektschutz usw.) in einem dritten Schritt untersuchen und geeignete Maßnahmen dimensionieren. Dabei kann es sinnvoll sein, das Betriebsgelände in Risikobereiche einzuteilen, etwa anhand der Frage, welche Bereiche kritisch für den Produktionsbetrieb sind, wo mit wassergefährdenden Stoffen hantiert wird oder wo diese gelagert werden.
Zuletzt wird der unternehmensspezifische Hochwassermanagementplan erstellt. Er dient dazu, alle Maßnahmen zu benennen, die im Vorfeld, während und nach einem Hochwasserereignis zu treffen sind. Dazu zählen etwa bauliche Maßnahmen oder definierte Zuständigkeiten und Abläufe. Auch die Fragen, wie die Mitarbeiter, die Behörden, die Feuerwehr oder die Anwohner informiert werden oder wo Chemikalien, wassergefährdende Stoffe, mobile Schutzeinrichtungen oder Pumpen und Schläuche gelagert werden, sind hier zu klären. Je nach Unternehmen, Tätigkeitsfeld und räumlicher Lage ist der Notfallplan weiter zu präzisieren.
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