Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern
Seit knapp 30 Jahren ist die Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Der Grund: Mediziner stufen Asbestfasern offiziell als krebserregend ein. Dennoch wurde die ehemalige „Wunderfaser“ viele Jahrzehnte lang in großen Mengen verbaut. In der Folge begegnen uns die langlebigen Asbestprodukte in vielen Gebäuden noch heute. Bei Abbruch- oder Sanierungsarbeiten müssen besondere Arbeits- und Umgebungsschutzmaßnahmen bei Arbeiten an Asbestprodukten berücksichtigt werden. Ausgebaute asbesthaltigen Materialien müssen fachgerecht entsorgt werden.
Der Gesetzgeber hat die Gefahren beim Umgang mit Asbest erkannt und in mehreren Verordnungen geregelt. Seit dem Jahr 2015 stehen neben den hinlänglich bekannten Asbestprodukten, wie z.B. Asbestzementplatten, Asbestschnüre, -gewebe oder leichte asbesthaltige Platten auch bauchemische Produkte im Fokus. Im Gegensatz zu den vorgenannten „klassischen“ Asbestprodukten weisen die bauchemischen Produkte oft geringe Asbestgehalte auf und können inhomogen mit Asbestfasern belastet sein. Allerdings haben neue Messungen und Analysemethoden gezeigt, dass auch von solchen Materialien Gesundheitsgefahren ausgehen können.
Unter den bauchemischen Produkten werden insbesondere asbesthaltige Spachtelmassen, Putze und Fliesenkleber gefasst, die in vielen Gebäuden zu erwarten sind, die vor 1995 erbaut wurden. Weil diese Asbestprodukte meist in geringen Schichtstärken aufgebracht und durch eine andere Oberfläche überdeckt sind, weist der gesamte Querschnitt der Oberfläche oft Asbestkonzentrationen von unter 0,1 % auf. Werden diese Bauteile jedoch instandgesetzt, umgebaut oder abgebrochen, so können erhebliche Asbestfaseremissionen entstehen, wie z.B. beim Schleifen gespachtelter Gipskartonwände oder beim Abschlagen von Fliesen. Gesundheitsgefährdungen von Handwerkern und Dritten, Kontaminationen von Gebäuden und/oder deren Umfeld sowie Abfallverunreinigungen mit Asbestfasern sind damit nicht auszuschließen.
Nur mit einem auf den Einzelfall zugeschnittenen Untersuchungskonzept lassen sich Asbestvorkommen in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern erkennen. Bei Asbestuntersuchungen sind die Vorgaben der VDI-Richtlinie 6202 zu beachten.
Bauherren, die eine Sanierung oder den Rückbau eines Gebäudes planen, sollten immer einen Fachgutachter zu Rate ziehen. Denn als heutiger Besitzer einer Immobilie ist es schwer herauszufinden, wo Asbest verbaut sein könnte. Doch nur wer über Asbest Bescheid weiß, kann sich vor diesem nach wie vor gefährlichen Werkstoff schützen. Liegt Asbest in der Bausubstanz vor, dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur von Firmen ausgeführt werden, die über die erforderlichen personellen und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen und einen Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 besitzen.
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