Realisierung von Bauvorhaben: Umweltbaubegleitung
Die vier Säulen der Umweltbaubegleitung
Wasser- und Gewässerschutz
Das Wasserhaushaltsgesetz ist die Grundlage für den Schutz der Gewässer und der Aufrechterhaltung der Funktionen von Gewässerrandstreifen. Zum Gewässerschutz zählt auch der Grundwasserschutz. Wir kümmern uns in diesem Zusammenhang um die Umsetzung der wasserrechtlichen Nebenbestimmungen der Genehmigungen mit den zuständigen Wasserbehörden und bewerten die hydrochemische Beweissicherung des aufgereinigten Baustellenwassers.
Bodenschutz
Der fachgerechte Umgang mit kulturfähigen Böden ist zentrale Aufgabe des Bodenschutzes und damit ebenfalls Bestandteil der Umweltbaubegleitung. Wesentliche Grundlage hierfür ist die 2019 erschienene DIN 19639. In diesem Fachbereich kümmern wir uns um die Entwicklung von Bodenschutzkonzepten in Abstimmung mit den Bodenschutzbehörden und sind zur Bauausführung mit unseren zahlreichen zertifizierten Bodenkundlichen Baubegleitern (BBB) tätig. Hier kontrollieren wir den fachgerechten Abtrag des kulturfähigen Bodens und kümmern uns um die Mietenpflege als auch um den fachgerechten Wiedereinbau.
Immissionsschutz
Der Immissionsschutz hat innerhalb der Umweltbaubegleitung eine besondere Rolle, denn hierbei steht nicht nur der Schutz der Natur im Fokus, sondern auch der Schutz der Bevölkerung. Dabei zählt es zu unseren Aufgaben, gemäß BImSchG sicherzustellen, dass alle Arten von Emissionen wie beispielsweise Staub, Schall, Licht und Erschütterungen keine Beeinträchtigungen an angrenzenden Bereichen und deren Bewohnern auslösen.
Natur- und Artenschutz
Eine weitere Säule der Umweltbaubegleitung ist der Natur- und Artenschutz. Wenn dies der besondere Fokus in einem Vorhaben ist, werden wir als Ökologische Baubegleitung (ÖBB) tätig. Als zentraler Ansprechpartner für die Naturschutzbehörden zählen insbesondere die Kontrolle von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, die Begleitung von Flächeninanspruchnahmen, die Einhaltung von Baufeldgrenzen, die Beachtung von geschützten Arten im Baufeld, als auch die Beratung der Anpassung des Bauablaufs aufgrund naturschutzrechtlicher Belange zu den zentralen Aufgaben. Bei Umweltschadensfällen gibt die Ökologische Baubegleitung darüber hinaus Handlungsanweisungen zur Schadensbegrenzung und leitet die Beweissicherung ein.
Idealerweise erfolgt die Einbindung der Umweltbaubegleitung bereits mit Erstellung von Ausführungsplanungen und Leistungsverzeichnissen eines Vorhabens. So können die Genehmigungsauflagen bereits in den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt werden. Dieser Baustein ist wesentlicher Beitrag zu Termin- und Kostensicherheit.
Aufgaben der Umweltbaubegleitung
Zentrale Aufgabe der Umweltbaubegleitung ist die fachliche als auch rechtliche Beratung der Projektbeteiligten. Dazu zählt:
- Zulassungs- und umweltrechtskonforme Vorhabendurchführung durch Beratung und Begleitung
- Vermeidung von Umwelt- und Haftungsschäden nach dem Umweltschadensgesetz und weiterer Gesetze
- Vermeidung von umweltrechtsbedingten Mehrkosten und Terminverzögerungen
- Vermeidung von Störungen im Bauablauf durch rechtzeitiges Hinweisen auf Fristen, Auflagen und geeignete Maßnahmen
- Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Baudurchführung durch Beweissicherung und Dokumentation.
- Nach Projektart und Vorhabenträger weitere Aufgaben wie Weisungsbefugnis im Schadensfall oder Kommunikation mit Verbänden, Eigentümern, weiteren Dritten.
In der Umweltbaubegleitung sind Herausforderungen immer wieder neu. Es bleibt ein Aufgabenfeld voller Abwechslung.